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Hygiene- Schutzkonzept der EFG-Schorndorf; (Baptistengemeinde)                                                                                                                                                         Schorndorf, den 10.09. 2021

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Geltungsbereich

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Dieses Hygienekonzept setzt die Anforderungen der Landesregierung Baden-Württemberg zum Infektionsschutz der Corona- Pandemie in der ab 16.08.2021 gültigen Fassung für die Veranstaltungen der Baptistengemeinde Schorndorf um.

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Grundsätzliches

Gemäß den Bestimmungen der Landesregierung (BaWü) ist es möglich, unter bestimmten Auflagen, gemeinsame Gottesdienste zu feiern. Weil wir als Gemeinde einen aktiven Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten wollen, ist für uns die Orientierung an den bestehenden Vorgaben und die Entwicklung eines eigenen, spezifischen Hygienekonzeptes für unsere Veranstaltungen selbstverständlich. Für den reibungslosen Ablauf unserer Zusammenkünfte haben wir ein `Ordner-Team´ eingesetzt, das die Umsetzung der Maßnahmen koordinieren soll. Wir bitten um Verständnis, dass diese Regelung einige Veränderungen im vertrauten Ablauf der Gottesdienste mit sich bringen kann.

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Wir bitten unsere Besucher, den Hinweisen des Ordner-Teams aufmerksam zu folgen!

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Verantwortlichkeiten der Gemeindeleitung

Die Verantwortung für den Erlass und die Steuerung der Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus in der Baptistengemeinde Schorndorf trägt die Leitung der Gemeinde. Die Gemeinde Schorndorf orientiert sich ergänzend zu den behördlichen Verordnungen an diesem Schutzkonzept als Grundlage für das Miteinander in ihrem Haus.

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Eigenverantwortung der Besucher

Wir bitten dringend auf einen Besuch im Gemeindezentrum zu verzichten, wenn:

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     * ...Sie in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen; wenn seit dem 

       letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder wenn Sie typische Symptome einer Infektion mit

       dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen,

       bei sich bemerken.

     

       In diesen Fällen haben Sie KEINEN ZUTRITT zum Gemeindezentrum und dürfen an Präsenz-

       Veranstaltungen der Gemeinde nicht teilnehmen. --  Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen (telefonisch)

       Ihren Hausarzt und lassen Sie sich von Ihm beraten.

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     * Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten müssen bei allen Veranstaltungen die Kontaktdaten

       der Teilnehmer erfasst werden. Die Daten werden datenschutzkonform unter Verschluss im Gemeindebüro

       aufbewahrt und nach 4 Wochen vernichtet. Ohne Angabe der Kontaktdaten besteht ein Zutrittsverbot.

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Allgemeine Hygieneregeln

  1. Es ist möglichst ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, sofern die Personen nicht in einem Haushalt leben oder in direkter Linie verwandt sind.

  2. Während des gesamten Aufenthalts im Gebäude sind die Besucher verpflichtet, einen medizinischen oder FFP2 Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

  3. Gegenstände, die von mehreren Personen berührt werden (z.B. Mikrophone, Türklinken, etc.), werden regelmäßig gereinigt.

  4. Wir bitten dringend darum, die Leitung der Gemeinde oder die für den Gottesdienst verantwortlichen Personen (Pastor oder Moderator /-in) über mögliche Corona-Verdachtsfälle in der Gemeinde zu informieren.

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Regelungen für Gottesdienste:

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Unsere Gottesdienste werden auch über unsere Video-Plattform (Zoom) übertragen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Raumkapazität für die Besucher der Veranstaltungen vor Ort ausreichend ist. 

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  1. Der Zugang zum Gebäude ist nur durch den Haupteingang gestattet. An allen anderen Zugängen befinden sich schriftliche Hinweise dazu.

  2. Am Eingang besteht die Möglichkeit zur Handdesinfektion. 

  3. Die Zutrittsvoraussetzungen und Hygieneregeln werden durch Aushänge am Eingang erläutert.

  4. Das Einhalten der Hygieneabstände wird beim Zugang durch unsere Ordner überwacht.

  5. Zur Einhaltung der Abstände zwischen unseren Besuchern im Gottesdienstraum ist jede zweite Stuhlreihe gesperrt und entsprechend gekennzeichnet. Die Besucher wählen ihren Sitzplatz so, dass zwischen Personen, die nicht in einem Haushalt leben oder in direkter Linie verwandt sind, jeweils 2 Sitzplätze frei bleiben.

  6. Gemeindegesang ist mit Mund- Nasen- Schutz zulässig. Sprecher und Musiker müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. 

  7. Die Einhaltung der Regeln wird durch ein Team geschulter Ordner überwacht.

  8. Der Gottesdienstraum wird vor und nach einer Veranstaltung gründlich gelüftet. Während der Veranstaltung wird über die Lüftungsanlage Frischluft zugeführt.

  9. Nach der Veranstaltung werden Türgriffe (auch der Sanitärräume) durch die Ordner gereinigt und desinfiziert.

  10. Für Abendmahlsfeiern gilt ein spezielles Hygienekonzept (siehe unten).  

  11. Dem Wunsch nach Seelsorge und Segnung nach dem Gottesdienst wird nur unter den oben genannten Hygieneregeln nachgekommen.

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Regelungen für Abendmahlsfeiern:

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Das `Hygienekonzept-ABENDMAHL´ setzt die Anforderungen der Landesregierung zum Infektionsschutz während der Corona Pandemie, in Ergänzung der Regularien zum Gottesdienst, ab dem 10.09.2021 für Abendmahlsfeiern innerhalb der Baptistengemeinde Schorndorf um.

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  1. VORBEREITUNG:  

Ausgabe des Brotes:  Die beteiligten Verteiler*Innen platzieren sich am rechten und linken Rand der Bühne und sind grundsätzlich mit Mund-/ Nasenschutz ausgestattet. Mit einer Zange werden Brotwürfel aus einem Teller aufgenommen und (kontaktlos) in die Hand des jeweiligen Teilnehmers gegeben. Dabei ist auf ausreichenden Abstand zu achten.

 

Ausgabe des Traubensaftes:  Die beteiligten Verteiler*Innen platzieren sich in ca. 2 Meter Abstand Richtung Zentrum der Bühne. Mit Mund- / Nasenschutz und Einweghandschuhen ausgestattet, stellen sie gefüllte Einzelgläschen auf einen bereitstehenden Stehtisch. Dort können die

`Einzelkelche´ unter Einhaltung der Abstandsregeln von den Teilnehmern aufgenommen werden.

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 [Eine Übersichts-Skizze der Gehwege im Gemeinderaum finden Sie hier:                   ]             

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 2.  DURCHFÜHRUNG:  

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Die Ausgabe von Brot und Saft an der Bühne erfolgt unter Einhaltung der Abstände von mindestens 1,5 m zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, und mit angelegtem Mund- / Nasenschutz. Im Raum entstehen zwei stetig fließende Teilnehmerströme, die sich auf zuvor vom Leiter der Feier, für jeden Sitzblock klar definierten Wegstrecken bewegen (siehe Skizze). Auch die Gäste der Emporen fügen sich in diesen Teilnehmerstrom regelkonform mit ein.

Damit ist sichergestellt, dass sich Laufwege nicht kreuzen und die Teilnehmer nicht in eine unerwünschte Nähe zueinander geraten.

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Die Reihenfolge der Teilnehmer und ihre Laufwege Richtung Bühne, werden vom jeweiligen Leiter der Abendmahlsfeier zuvor klar definiert und erläutert.

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Wenn nach dem Empfang von Brot und Saft alle Gottesdienstteilnehmer wieder ihre Plätze eingenommen haben, folgen vom Leiter der Feier die `Einsetzungsworte´. Anschließend werden die Gaben an den Plätzen eingenommen. 

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3.  NACHBEREITUNG:  

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Am Ende der Feier stellen die Teilnehmer ihre leeren `Einzelkelche´ im Foyer auf einem bereitstehenden Tisch ab. Von dort aus gelangen die Gläser in die Spülküche und werden unter hoher Temperatur gereinigt.

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Die Einhaltung dieser Regeln wird durch ein Team eingewiesener Ordner kontinuierlich überwacht!

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Schorndorf, den  10.09.2021

                                                                             

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Regelungen für weitere Veranstaltungen:

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..für Kindergottesdienste:

  1. Kindergottesdienste werden so gestaltet, dass überwiegend ein Abstand von 1,5 m zwischen den Teilnehmern eingehalten wird. Gemeinsames Singen ist unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erlaubt. Das Tragen eines medizinischen- oder eines FFP2 Mund- Nasen- Schutzes wird Kinder ab sechs Jahren empfohlen. 

  2. Der Raum wird vor und nach dem Kindergottesdienst gründlich gelüftet.

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..für Kinder und Jugendarbeit: 

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  1. Angebote OHNE 3G sind eintägig ohne Übernachtung mit max. 36 Personen möglich. Dabei müssen feste Gruppen gebildet werden. Angebote bis 24 Personen sind OHNE 3G und ohne feste Gruppen möglich. 

  2. Wenn in festen Gruppen kein Kontakt zu Dritten besteht, entfällt die Masken- und Abstandsempfehlung. Ebenso entfällt diese im Freien, wenn die Abstandsempfehlung eingehalten werden kann.

  3. Der Verzehr von Lebensmitteln ist während der Angebote unter Beachtung der allgemeinen Hygienevorschriften (Maske & Abstand) möglich. Die Mahlzeiten werden dabei von einer Person, unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, ausgegeben. 

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..für sonstige Zusammenkünfte:

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  1. Veranstaltungen in Gruppenräumen (z.B. Gebet, Bibelgespräch oder Jugendstunde) sind unter Anwendung des Hygienekonzeptes zulässig, soweit sie einen Andachts- oder gottesdienstlichen Charakter besitzen. Die Gruppenverantwortlichen wählen einen Raum mit geeigneter Größe, so dass während der Veranstaltung der Mindestabstand eingehalten werden kann. Die Räume werden regelmäßig, spätestens aber nach 60 Minuten gelüftet. Für die Einhaltung der Regelungen bei diesen Veranstaltungen ist die jeweilige Gruppenleitung zuständig. Es ist eine Kontaktdatenerfassung der Teilnehmer durchzuführen.

  2. Auch Veranstaltungen mit geselligem Charakter oder Sportveranstaltungen sind im Rahmen der Landes-Corona-Verordnung  erlaubt, in geschlossenen Räumen ist dabei die 3G- Regel einzuhalten. 

  3. Treffen in Privaträumen sowie Hauskreistreffen in privaten Räumen sind im Rahmen der Landesverordnungen ohne Einschränkung zulässig.

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..für private Veranstaltungen:

  1. Räume des Gemeindezentrums können für private Veranstaltungen überlassen werden, soweit diese  nach den Regelungen der Landesverordnung zulässig sind. Verantwortlich ist der private Veranstalter.

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Diese Regeln treten am 16.08.2021 in Kraft und gelten bis auf weiteres. Für ggf. notwendige Anpassung an geänderte Verordnungen der Landesregierung ist die Gemeindeleitung zuständig.  

 

Schorndorf, den 29.08. 2021

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Das Leitungsteam,

Baptistengemeinde Schorndorf

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           Gesundheitsamt Rems-Murr-Kreis; Bahnhofstraße 1, 71332 Waiblingen, Tel. 07151 501 1608                       

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